Reformansätze für die Pflege (2):
Die Initiative Pro Pflegereform – zweiter Teil

18. Februar 2020 | Autor: Christoph Lixenfeld

Die Initiative Pro Pflegereform möchte die Pflegeversicherung erhalten und ausbauen. Dazu hat sie bei dem Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Der zweite Teil des Artikels dreht sich um die „Bausteine“ 4 bis 7 dieser Studie – und um ihre abschließende Bewertung.

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Im ersten Teil hatte ich erläutert, dass die Initiative Pro Pflegereform in erster Linie die ständig steigenden Eigenanteile von Heimbewohnern begrenzen will. Das soll durch den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch geschehen. Diese zentrale finanzielle Forderung – Baustein 3 des Gutachtens – besagt, dass Heimbewohner hier nur noch einen festgelegten, niedrigen Sockelbetrag selbst bezahlen müssen. Den wesentlich größeren Restbetrag übernimmt dann die Pflegeversicherung.
Baustein 4 trägt den schönen Titel „Wohnen und Pflege in einer Welt ohne Grenzen“ Danach soll es egal sein, „ob jemand im Pflegeheim, in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft, im Betreuten Wohnen oder in einem (jetzt noch) Pflegeheim lebt. Der Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse und Krankenkasse und die Art der Leistungserbringung durch Angehörige, Zugehörige und professionelle Dienste ist überall gleich – alles funktioniert nach einem einheitlichen, ambulanten System.“

Angehörige sollen im Heim mithelfen

Durch ein solches Konzept sollen sich leichter als bisher innovative Wohn- und Betreuungsformen entwickeln und individuelle Wünsche berücksichtigen lassen. Dann könnten zum Beispiel Angehörige im Heim auch Eigenleistung erbringen und dafür Geld bekommen.
Leider ist die Idee einer Pflegewelt „ohne Grenzen“ – jedenfalls innerhalb der herrschenden Systemlogik – realitätsfern, anders kann man es nicht nennen. Und sie bedeutet eine Quadratur des Kreises: Gerade die Bepreisung jedes Pflegehandgriffs hat uns erst eine Pflegewelt MIT den vielen Grenzen beschert.
Jetzt auch für jede Leistung des Heimpersonals einen Preis zu definieren, kann nur dazu (ver)führen, das menschenfeindliche Abfertigen der Bewohner noch weiter zu optimieren.
Außerdem würde dieser Ansatz das gesamte Finanzierungs- und Investitionsmodell privater Heimbetreiber infrage stellen. Entsprechend vehement dürfte deren Widerstand dagegen ausfallen. Und die Idee, dass Angehörige von Heimbewohnern – es werden mit Sicherheit Frauen sein, keine Männer – sich im Heim etwas dazuverdienen dürfen, grenzt an Satire.

Das Pflegebudget hatte zu viele Gegner

Baustein 5 des Gutachtens plädiert dafür, ein „Pflegegeld 2.0“ an „Angehörige sowie zivilgesellschaftliche Akteure“ zu bezahlen, die dafür „konkrete Leistungsmodule ganz oder teilweise verbindlich übernehmen.“
Dieser Vorschlag ist ziemlich geschichtsvergessen. Denn mit dem Pflegebudget gab es 2007 ein ähnliches Modell schon einmal. Ich hatte auch in meinem Buch darüber berichtet. Dieses Pflegebudget existierte nur bis 2008, weil ambulante Pflegedienste sich massiv, zum Teil aggressiv dagegen gewehrt hatten. Und zu diesen Gegnern gehörten längst nicht nur die Privaten, sondern auch viele freigemeinnützige Träger.

Den genauen Finanzbedarf 2045 kennt niemand

Im Baustein 6 schließlich kommt die Initiative beziehungsweise das von ihr beauftragte Gutachten auf die Finanzierung zu sprechen. Zitat: „Das alles kostet natürlich Geld – aber längst nicht so viel, als dass wir uns das als Zivilgesellschaft nicht leisten könnten.“ Und weiter: „Professor Rothgang rechnet in dem Gutachten genau aus, was die verschiedenen Szenarien kosten und zeigt, wie das zu finanzieren ist.“
Konkret: Ausgehend von einem Eigenanteil von 470 Euro für Heimbewohner soll der Beitrag zur Pflegeversicherung bis 2045 auf 5,6 Prozent des Einkommens steigen. Alternativ dazu schlagen die Reformer einen langfristigen Beitragssatz von 5 Prozent plus einem deutlichen Steuerzuschuss vor.

Falsche Prognosen gab es schon viele

Diese Zahlen möchte ich gar nicht anzweifeln – weil ich es nicht kann. Das Problem ist nur: Auch Professor Rothgang kann nicht genau vorhersagen, wie viel Geld die Pflege 2045 benötigt, und wenn, dann wäre er der erste mit dieser Fähigkeit.
Jene Annahmen, auf denen Reformkonzepte der Pflegeversicherung beruhten, haben sich in der Vergangenheit schon mehrfach als falsch oder unvollständig erwiesen. Wichtigster Grund dafür ist, dass niemand das Verhalten von Pflegebedürftigen und ihren Familien genau vorhersagen kann. Wie viele von ihnen werden 2045 „Pflegegeld 2.0“ in Anspruch nehmen? Und wie viele einen Pflegedienst engagieren? Niemand kann das heute wissen, auch Professor Rothgang nicht.

Inititative Pro Pflegereform: Das Jeder-gegen-jeden geht weiter

Baustein 7: das Drei-Instanzen-Modell. Um Leistungen zu gewähren, sie zuzuteilen und auszuführen, schlägt das Reformgutachten eine Dreiteilung der Zuständigkeiten vor: MDK begutachtet, teilt aber anschließend keinen Pflegegrad zu, sondern ein „bedarfsgerechtes Leistungsbudget“, das unabhängig von der Frage Heim oder nicht Heim ist.
Zweite Instanz: ein gut ausgebautes Case-Management auf kommunaler Ebene (z.B. Pflegestützpunkte), das die Beratung übernimmt, Pflegearrangements organisiert und die professionelle Hilfe mit der „zivilgesellschaftlichen“ koordiniert. Drittens schließlich soll der „beauftragte Pflegedienst“ für seinen Anteil am Leistungsbudget „die tägliche Leistungsplanung und Leistungserbringung sowie die Qualitätssicherung für das gesamte Pflegearrangement“ sicherstellen.

Die Abgrenzung ist unklar

Meine Bewertung des Drei-Instanzen-Modells: Es wird das aktuelle, undurchschaubare Jeder-gegen-Jeden eher verschärfen als beheben. Denn letztlich wetteifern auch hier Akteure, die fundamental unterschiedliche Interessen haben, um ein begrenztes, staatlich zugeteiltes Budget. Diesem alten Wettbewerb eine neue Struktur überzustülpen, deren Abgrenzungen zwischen den einzelnen Aufgaben und Akteuren schwammig bis unklar ist, wird nichts besser machen. Im Gegenteil.
Fazit:
Zentrales Ziel der Initiative ist es, die Pflegeversicherung zwar (leicht) zu reformieren, dabei aber unbedingt ihre Zahlungs- und Zuteilungslogik mit festen Preisen für bestimmte Hilfeleistungen zu erhalten. Das heißt genau jenes Element, das uns die größten Probleme bereitet, ja das maßgeblich für Vernachlässigung, Zeitdruck und hemmungsloses Gewinnstreben in der Pflege verantwortlichen ist, soll nicht angetastet werden.

Höhere Beiträge sind keine Reform

Und um dies möglich zu machen, wollen sie auch die Finanzierung der Pflegeversicherung nicht grundsätzlich reformieren. Denn die Forderung, dieser Fehlkonstruktion mithilfe drastisch erhöhter Beitragssätze deutlich mehr Geld zu verschaffen, lässt sich schwerlich als Reform verkaufen. Zudem ist diese Art der Finanzierung extrem ungerecht. Warum, hatte ich im ersten Teil dieses Artikels erläutert.

Das Eigeninteresse ist unverkennbar

Die Ideen von Pro Pflegereform passen zu den Interessen ihrer Initiatoren. Hinter der Initiative stehen fast ausschließlich Akteure und Institutionen, die von der Pflegeversicherung und ihrer Verteillogik profitieren: Pflegedienste, Pflegeheime, Diakoniestationen etc. pp.
Nur dadurch ist es für mich erklärlich, dass sie ein dermaßen kompliziertes Konstrukt propagieren, dass mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt.
Vieles daran ist – zumindest bisher – schlecht oder noch gar nicht durchdacht.

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